Datenschutz in Europa
15. Juli 2025
Einer meiner Kunden, mit dem ein Wartungsvertrag besteht, trat Mitte 2025 an mich heran, um die Forderung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) nach DSGVO-konformer Einbindung von Medien, die nicht in der EU gehostet werden, umzusetzen.
Es wurde begründet, dass bereits vor dem Abspielen eines Videos die im
HTTP-Header (das, was der Browser des Benutzers am Anfang einer Datenanforderung
an den Webserver des Seitenbetreibers überträgt) übermittelten Daten (z.B. die
IP-Adresse,
Betriebssystem- und Browser-Version) von den Videoportalen (außerhalb der EU)
gespeichert werden können. Außerdem hat der Europäische Gerichtshof (EuGH)
entschieden, dass sowohl statische als auch dynamische IP-Adressen (!) in Sachen
Datenschutz als personenbezogene Daten gelten und deshalb besonders geschützt
werden müssen. Dies wird (übrigens im Hinblick auf die Voratsdatenspeicherung!) damit begründet, dass auch die Internet-Service-Provider die IP-Adressen (wegen möglicher
Strafverfolgung momentan für 10 Wochen) speichern und dadurch ein Bezug zur abrufenden
Person (tatsächlich allerdings nur zum abrufenden Anschluss!) hergestellt
werden könnte.
Auf diese Daten haben aber die Portale,
die Videos bereitstellen (z.B. YouTube) gar keinen Zugriff und selbst
innerhalb Deutschlands ist die Korrelation und Auswertung dieser Daten sehr
streng geregelt, um Missbrauch zu verhindern.
Weiter wird gefordert, dass dem Benutzer die Möglichkeit gegeben werden muss,
seine Entscheidung (ob Videos angeboten werden sollen oder nicht) „informiert“
zu treffen.
Wie lebensnah ist all dies? Nach meiner Überzeugung: gar nicht, sondern weit entfernt von sinnvollem (!) Umgang mit schützenswerten persönenlichen Daten!

Um die Entscheidung „informiert“ treffen zu können, soll zunächst statt des Vorschaubilds des Videos eine Meldung angezeigt werden (siehe Bild, anklicken zum Vergrößern). Und hier beginnt meines Erachtens bereits der Unsinn: ich weiß an der Stelle noch gar nicht, für oder gegen welchen Videoinhalt ich mich entscheiden soll! Wenn dann auf „Mehr Infos“ geklickt wird werden (eher technische) Details angezeigt. Das sind – in dem von mir untersuchten Beispiel – nicht weniger als 25 Positionen in den Bereichen Cookies, Local Storage und Other (Screenshot 1, Screenshot 2). Geht es noch unübersichtlicher? Benutzer, die des Englischen nicht mächtig sind, sind hier schon mal abgehängt. Und wenn das nicht greift, dann werden diejenigen, die sich mit Internet-Technologie (z.B. Lebensdauer: Session / Persistent) nicht auskennen – was die Mehrheit sein dürfte! – durch die Begrifflichkeiten und die Unmöglichkeit einer „informierten“ Einschätzung derselben verloren.
Sowieso wage ich die Einschätzung, dass die meisten Besucher einer Website, die die vermittelten Informationen mittels Videos anschaulich oder nachvollziehbar macht, diese auch ansehen wollen und deshalb sowieso „Zustimmen“ klicken, ohne sich genau über die Folgen zu informieren.
Auch der ökonomische Faktor darf bei all dem nicht vergessen werden:
Es muss Geld ausgegeben und Arbeitskraft gebunden werden, um Dinge umzusetzen,
die am Ende die meisten Menschen eher nerven als dass sie als Gewinn empfunden werden.
Die
Empfehlung, die gewünschten Videos herunter zu laden und mittels eines selbst
betriebenen (notwendiger Weise leistungsfähigen!) Medienservers bereit zu stellen,
ergibt angesichts des erheblichen Aufwands für die Umsetzung und der dafür benötigten
Ressourcen (Hard- und Software, Strom und Personal) meines Erachtens auch keinen
Sinn!
Euronet statt Internet?
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