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Digitale Vorsorge, digitaler Nachlass

5. November 2025


Vorbemerkung

selektive Fokussierung einer blühenden weißen Blume mit grün in der Ferne Bild von wirestock auf Freepik

Aus früherer Zeit gibt es die Redensart: „… sein Haus bestellen“, also alles regeln, was mit dem eigenen Tod in Zusammenhang steht. Schon immer waren damit auch nicht-stoffliche Dinge gemeint, wie Verträge, Vollmachten usw. Heutzutage muss dabei aber auch an alles gedacht werden, was wir so in der digitalen Welt hinterlassen werden. Denn hier ist die Floskel „niemals vergessen“ von ganz besonderer Bedeutung! Diese Hinterlassenschaften belasten die Wirtschaft in nicht unerheblichen Maße, denn die Speicher müssen betrieben werden, verbrauchen also Strom. Das mag für ein einzelnes Profil eines sozialen Netzwerks nicht viel ausmachen, aber auch hier gilt, wie in der Toxikologie: „Die Menge macht das Gift“ (Paracelsus). Es sollte also dafür gesorgt werden, dass auch in der digitalen Welt nach dem Ableben eines Menschen nur die wirklich bewahrenswerten Dinge erhalten bleiben, in der Regel dürfte dies ein kleiner Teil der gesamten Hinterlassenschaft sein — wie in der realen Welt.

Was kann, sollte und muss getan werden?

Es beginnt damit, festzustellen und festzuhalten, welche Spuren es vom mir als Person in der digitalen Welt gibt: zum Beispiel Konten (Accounts) bei verschiedenen Portalen wie sozialen Medien, Foren, Datenbanken. Selbst bei Banken könnte es unbenutzte Konten geben (vielleicht habe ich vor Jahren mal für relativ kurze Zeit ein Tagesgeldkonto gehabt, weil das gerade überdurchschnittlich Gewinn abwarf, es aber dann der Einlage beraubt, als es an Attraktivität verlor, und vergessen).

Eine „Forschungsquelle“ stellen hier Kontoauszüge dar, in denen Abbuchungen für digitale oder andere Dienstleistungen (z.B. auch Strom, Gas, Telefon, Versicherungen, Steuern) auftreten und somit Hinweise zu Verträgen geben, die möglicherweise – nur oder vornehmlich – digital verwaltet werden. Auszüge sind für mindestens ein Jahr durchzusehen, um einen vollständigen Überblick zu erhalten.

Diese Bestandsaufnahme stellt – sofern man nicht schon früher darüber Notizen angelegt (und aufbewahrt!) hat – eine ziemliche Herausforderung dar, denn es steht ja nur die Erinnerung als Hilfsmittel zur Verfügung. Deshalb mein Tip: Zugänge zu irgendwelchen Internet-Diensten so früh wie möglich notieren, am besten mit Datum der Erstellung.

Nach diesem Schritt sollte geprüft werden, ob alle Portale noch genutzt werden und für den Fall, dass dies (für einzelne) nicht der Fall ist, sollten diese stillgelegt werden. Falls möglich, ist es eine gute Idee, vorher die Inhalte (z.B. Bilder) zu entfernen, denn die Löschung eines Kontos könnte unter Umständen vom Anbieter nur als Sperrung ausgeführt werden, um das Konto gegebenenfalls wieder reaktivieren zu können.
Mit der Stillegung sollte auch eine entsprechende Notiz in der Liste erfolgen (oder Streichung).

Und schließlich …

Soweit die Dinge, die zu Lebzeiten erledigt werden können. Was geschieht aber danach? Wichtig ist, dafür eine oder mehrere Vertrauensperson(en) zu benennen und einzuweihen (!), die sich später um die Nachlassverwaltung kümmert. Diese Festlegung sollte schriftlich in einer Vollmacht niedergelegt werden.

Die Verbraucherzentrale bietet eine sehr informative und übersichtliche Zusammenstellung zum Thema Digitale Vorsorge, digitaler Nachlass, die ich an dieser Stelle empfehlen möchte.

Die vorangehenden Betrachtungen gehen primär vom Ableben aus. Allerdings kann die Notwendigkeit fremden Eingreifens auch schon viel früher, zum Beispiel nach einem Unfall oder während einer Krankheit, gegeben sein.
Deshalb ist es sinnvoll, die digitale Vorsorge so früh wie möglich zu treffen und danach auch aktuell zu halten.


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