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Digitalisierung alten Schriftguts

Projekt: Tagebücher 1939 bis 1945


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Das hier beschriebene Projekt umfasst sechs Tagebücher mit insgesamt ca. 800 Seiten eines Zeitzeugen aus der Zeit von 1939 bis 1945. Diese werden digitalisiert und im Volltext erschlossen.

Die Scans konnten wegen des Formats (A5) mit einem einfachen Flachbettscanner angefertigt werden.

Für die Texterkennung (HCR – siehe Ablauf) wird Transkribus von READ-COOP SCE aus Innsbruck genutzt.


Besonders interessant erschient ein Zeitungsartikel, der sich ebenfalls in einem der Tagebücher fand:

Ein 70jähriger erschlug die ungetreue Geliebte
Am 5. August 1939 wurde die Ehefrau Ottilie Otto schwerverletzt auf der Straße aufgefunden. Sie wurde dem Altenburger Krankenhaus zugeführt, wo sie ihren Verletzungen erlegen ist. Anfänglich wurde angenommen, sie sei mit ihrem Fahrrad gestürzt. Die polizeilichen Ermittlungen ergaben, daß die Otto in ihrer Gartenlaube mit einem Beil niedergeschlagen worden war und sich nach stundenlanger Bewußtlosigkeit auf die Straße geschleppt hatte wo sie schließlich aufgefunden wurde. Der Verdacht richtete sich gegen den 70 Jahre alten Krämer, der mit der Otto ein Liebesverhältnis unterhalten hatte.
Krämer wurde in Zwickau verhaftet; er gestand die Tat ein. — Der Schlußakt zu dieser Bluttat spielte sich vor der Srafkammer des Landgerichts Altenburg ab, die den Rentner Krämer wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge zu einem Jahr Gefängnis unter Anrechnung der Untersuchungshaft verurteilt.
Es handelt sich bei dem Angeklagten um einen unvor- beraften und unbescholtenen Menschen, der in glücklicher Ehe lebte und am 1. September die Goldene Hochzeit hätte feiern können. Er hatte im Jahre 1937 die Bekanntschaft mit der damals 35 Jahre alten Frau Ottilie Otto, einer Mutter von sechs Kindern gemacht. Die Tote war ein durchaus unsozialer Mensch und führte einen unsittlichen Lebenswandel. Krämer begann mit ihr ein Liebesverhältnis. Als er feststellen mußte, daß in der Laube, in der sie sich trafen, auch andere Männer emfangen wurden, kam es zu einer Auseinandersetzung, in deren Verlauf Krämer plötzlich von einer unbändigen Wut übermannt wurde. Er ergriff ein Küchenbeil und schlug auf die Otto ein. Dann flüchtete er völlig verstört und wollte Selbstmord begeen. Das Gericht erkannte dem Angeklagten mildernde Umstände zu.

Ein Jahr Gefängnis unter Anrechnung der Untersuchungshaft für Totschlag!
Wie würde in einem solchen Fall heute geurteilt werden?

Faksimile Zeitungsausschnitt

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